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(veröffentlicht im Palma Kurier, 28.04.2000)
Niederlassungsfreiheit und elektronische Akten sind Realität
Die seit kurzem gültige Niederlassungsfreiheit für
Rechtsanwälte innerhalb der EU fordert einen mentalen
Wandel der Juristen. Das internationale Erbrecht-Symposium,
das Anfang April in Palma stattgefunden hat, bot allen Teilnehmer
einen Überblick über die Zukunft des Berufes. Die
elektronische Akte ist nur eine Arbeitsweise des modernen
Juristen.
Mallorcas Chancen, ein zentraler Tagungsort in Europa zu
werden, stehen gut. Letztes Jahr traf sich an der Ostküste
der Insel ein Kreis von Steuerfachleuten. Und erst Anfang
April war Palma der Veranstaltungsort für internationale
Erbrechtsspezialisten. Immer mehr Hotels auf den Balearen
bieten Tagungsräume an.
Der Teilnehmer- und Referentenkreis des internationalen Erbrecht-Symposiums
in Palmas Vorort Illetas war berufs- und länderübergreifend.
Neben deutschen und spanischen Anwälten waren insbesondere
folgende Berufsgruppen vertreten: Notare, Steuerberater, Bankvertreter
sowie Richter am Zivil- und Finanzgericht.
Wir haben für den Palma Kurier vor und hinter den Kulissen
einige Veranstaltungssplitter zusammengetragen, wobei Herr
Menth selbst als Referent an der Veranstaltung beteiligt war.
Die erste Erkenntnis: Die Arbeit der Juristen ist heute keine
trockene, formale und phantasielose Tätigkeit mehr, wenn
diese Behauptung überhaupt jemals zutreffend war. Die
Aufgaben eines Anwalts werden zunehmend internationaler. Seit
dem 14. März diesen Jahres ist die Niederlassungsfreiheit
von EU-Rechtsanwälten innerhalb der europäischen
Gemeinschaft Realität geworden.
Auch ausserhalb der EU eröffnen sich für deutsche
und spanische Anwälte Nischen als Rechtsberater, wie
zum Beispiel in einigen Staaten der USA. Rechtsgrundlage ist
das seit 1995 gültige internationale Dienstleistungsabkommen
(GATS). Etwa ein drittel der am internationalen Erbrecht-Symposium
teilnehmenden Anwälte ist bereits im Ausland tätig:
Deutsche in Spanien oder Spanier in Deutschland.
Die Vorträge über Telefonkonferenz zwischen deutschen
und amerikanischen Anwaltskanzleien fanden ebenso aufmerksame
Zuhörer wie die Erläuterung von Kooperationsstrukturen
zwischen deutschen und spanischen Anwälten. Die Zeiten,
in denen der Hausanwalt alle Rechtsgebiete abdecken konnte,
neigen sich ihrem Ende zu.
Ein Richter aus Traunstein brachte durch seinen Beitrag eine
Diskussion über die elektronische Akte ins Rollen, die
bereits vor Jahren schon in Südkorea eingeführt
wurde. Bei den deutschen Gerichten ist diese aktuell in intensiver
Bearbeitung, doch sie ist noch nicht umfassend einsetzbar.
In Zukunft werden die Anwaltskanzleien die Akten nicht mehr
per Post zugesandt erhalten. Mittels ihrer Freischaltungsrechte
werden sie Zugriff auf die elektronischen Akten haben.
Wer sein Erbe verspielt
Bei der Planung für das Symposium erwies sich der Veranstalter,
die "Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolgen"
als äusserst innovativ. Erstmals wurde in dieses juristische
Fachseminar eine Veranstaltung mit eingebunden, zu der auch
die Öffentlichkeit eingeladen war. Das Thema lautete
"Estate Planning".
Rechtsanwalt Karl Ludwig Kerscher, Vorsitzender der erbrechtlichen
Vereinigung, überzeugte sein Publikum mit einem erkenntnisreichen
Vortrag. In pointierter Weise überzeugte er die über
100 Teilnehmer, dass wohl keiner von ihnen auch nur 20 Mark
bei einem Spiel riskieren würde, dessen Spielregeln ihm
nicht bekannt sind. Im Erbrecht hingegen wird regelmässig
ohne detaillierte Kenntnis der Regeln das gesamte erwirtschaftete
Vermögen aufs Spiel gesetzt.
Nur vier Prozent der Deutschen besitzen ein ordnungsgemässes
Testament. Es gibt in Spanien einen Erbschaftssteuerhöchstsatz
von über 81 Prozent. In Deutschland würde dieser
Satz als enteignungsgleicher Eingriff für verfassungswidrig
erachtet werden.
In Kerschers Vortrag hiess es weiter, es gebe ein Testament
für jede Lebensphase und nicht nur für eine Person.
Die Erbengemeinschaft wurde vom Referenten in anschaulicher
Weise mit einem nicht steuerbaren, blockierten Fahrzeug
verglichen. In seinem Beispiel haben mehrere Personen gleichzeitig
verschiedene Gashebel und Bremsen und sogar mehrere Lenkräder
in verschiedenen Richtungen zu bewegen versucht.
Statistisch gesehen ist der Vermögenshöchststand
mit 58 Jahren erreicht. Die Zielrichtung des in den Vereinigten
Staaten bereits gängigen "Estate Planning"
besteht darin, sowohl den Vermögensaufbau als auch die
Vermögensabsicherung optimal vermögensbildend oder
vermögenserhaltend zu tätigen.
Eine überraschendes Erkenntnis lieferte Finanzrichter
Gebel, Auto des Buches "Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischen
Nachlässen". Das Fehlen eines deutsch-spanischen
Doppelbesteuerungsabkommens für das Erbrecht führt
dazu, dass der spanische Staat von den höheren deutschen
Erbschaftssteuerfreibeträgen profitiert.
Die Strategie, die spanische Erbschaftssteuer verjähren
zu lassen, hat in Zukunft keinen Erfolg mehr. So werden bald
auch die spanischen Steuerbehörden vom Versterben der
deutschen Staatsangehörigen erfahren, die in Spanien
Immobilien besitzen.
Ein weiteres Thema der Veranstaltung lässt sich mit
den Stichworten Stiftung und Trusts
skizzieren. Während der Stiftung Zukunftschancen im deutschen
und im spanischen Rechtskreis eingeräumt werden, ist
der Trust als Rechtsfigur der Vermögensorganisation hauptsächlich
im englischen und amerikanischen Einflussbereich praktikabel.
Die Zukunft der Juristen wird interessant. Man wird Gespräche
mit Anwälten führen können, die ihre beruflichen
Erfahrungen in Mexiko, Südafrika, Venezuela oder Neuseeland
hinter sich haben. In der europäischen Gemeinschaft ist
es wohl auch nur noch eine Frage der Zeit, wann Richter und
Notare in anderen Staaten der europäischen Gemeinschaft
tätig werden dürfen. Konkrete Rechtsvorlagen der
europäischen Gemeinschaft zu diesen Themen sind aktuell
jedoch Fehlanzeige.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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