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Die Juristen der Zukunft  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht im Palma Kurier, 28.04.2000)

Niederlassungsfreiheit und elektronische Akten sind Realität

Die seit kurzem gültige Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte innerhalb der EU fordert einen mentalen Wandel der Juristen. Das internationale Erbrecht-Symposium, das Anfang April in Palma stattgefunden hat, bot allen Teilnehmer einen Überblick über die Zukunft des Berufes. Die elektronische Akte ist nur eine Arbeitsweise des modernen Juristen.

Mallorcas Chancen, ein zentraler Tagungsort in Europa zu werden, stehen gut. Letztes Jahr traf sich an der Ostküste der Insel ein Kreis von Steuerfachleuten. Und erst Anfang April war Palma der Veranstaltungsort für internationale Erbrechtsspezialisten. Immer mehr Hotels auf den Balearen bieten Tagungsräume an.

Der Teilnehmer- und Referentenkreis des internationalen Erbrecht-Symposiums in Palmas Vorort Illetas war berufs- und länderübergreifend. Neben deutschen und spanischen Anwälten waren insbesondere folgende Berufsgruppen vertreten: Notare, Steuerberater, Bankvertreter sowie Richter am Zivil- und Finanzgericht.

Wir haben für den Palma Kurier vor und hinter den Kulissen einige Veranstaltungssplitter zusammengetragen, wobei Herr Menth selbst als Referent an der Veranstaltung beteiligt war.

Die erste Erkenntnis: Die Arbeit der Juristen ist heute keine trockene, formale und phantasielose Tätigkeit mehr, wenn diese Behauptung überhaupt jemals zutreffend war. Die Aufgaben eines Anwalts werden zunehmend internationaler. Seit dem 14. März diesen Jahres ist die Niederlassungsfreiheit von EU-Rechtsanwälten innerhalb der europäischen Gemeinschaft Realität geworden.

Auch ausserhalb der EU eröffnen sich für deutsche und spanische Anwälte Nischen als Rechtsberater, wie zum Beispiel in einigen Staaten der USA. Rechtsgrundlage ist das seit 1995 gültige internationale Dienstleistungsabkommen (GATS). Etwa ein drittel der am internationalen Erbrecht-Symposium teilnehmenden Anwälte ist bereits im Ausland tätig: Deutsche in Spanien oder Spanier in Deutschland.

Die Vorträge über Telefonkonferenz zwischen deutschen und amerikanischen Anwaltskanzleien fanden ebenso aufmerksame Zuhörer wie die Erläuterung von Kooperationsstrukturen zwischen deutschen und spanischen Anwälten. Die Zeiten, in denen der Hausanwalt alle Rechtsgebiete abdecken konnte, neigen sich ihrem Ende zu.

Ein Richter aus Traunstein brachte durch seinen Beitrag eine Diskussion über die elektronische Akte ins Rollen, die bereits vor Jahren schon in Südkorea eingeführt wurde. Bei den deutschen Gerichten ist diese aktuell in intensiver Bearbeitung, doch sie ist noch nicht umfassend einsetzbar. In Zukunft werden die Anwaltskanzleien die Akten nicht mehr per Post zugesandt erhalten. Mittels ihrer Freischaltungsrechte werden sie Zugriff auf die elektronischen Akten haben.

Wer sein Erbe verspielt

Bei der Planung für das Symposium erwies sich der Veranstalter, die "Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolgen" als äusserst innovativ. Erstmals wurde in dieses juristische Fachseminar eine Veranstaltung mit eingebunden, zu der auch die Öffentlichkeit eingeladen war. Das Thema lautete "Estate Planning".

Rechtsanwalt Karl Ludwig Kerscher, Vorsitzender der erbrechtlichen Vereinigung, überzeugte sein Publikum mit einem erkenntnisreichen Vortrag. In pointierter Weise überzeugte er die über 100 Teilnehmer, dass wohl keiner von ihnen auch nur 20 Mark bei einem Spiel riskieren würde, dessen Spielregeln ihm nicht bekannt sind. Im Erbrecht hingegen wird regelmässig ohne detaillierte Kenntnis der Regeln das gesamte erwirtschaftete Vermögen aufs Spiel gesetzt.

Nur vier Prozent der Deutschen besitzen ein ordnungsgemässes Testament. Es gibt in Spanien einen Erbschaftssteuerhöchstsatz von über 81 Prozent. In Deutschland würde dieser Satz als enteignungsgleicher Eingriff für verfassungswidrig erachtet werden.

In Kerschers Vortrag hiess es weiter, es gebe ein Testament für jede Lebensphase und nicht nur für eine Person. Die Erbengemeinschaft wurde vom Referenten in anschaulicher Weise mit einem „nicht steuerbaren, blockierten Fahrzeug“ verglichen. In seinem Beispiel haben mehrere Personen gleichzeitig verschiedene Gashebel und Bremsen und sogar mehrere Lenkräder in verschiedenen Richtungen zu bewegen versucht.

Statistisch gesehen ist der Vermögenshöchststand mit 58 Jahren erreicht. Die Zielrichtung des in den Vereinigten Staaten bereits gängigen "Estate Planning" besteht darin, sowohl den Vermögensaufbau als auch die Vermögensabsicherung optimal vermögensbildend oder vermögenserhaltend zu tätigen.

Eine überraschendes Erkenntnis lieferte Finanzrichter Gebel, Auto des Buches "Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischen Nachlässen". Das Fehlen eines deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens für das Erbrecht führt dazu, dass der spanische Staat von den höheren deutschen Erbschaftssteuerfreibeträgen profitiert.

Die Strategie, die spanische Erbschaftssteuer verjähren zu lassen, hat in Zukunft keinen Erfolg mehr. So werden bald auch die spanischen Steuerbehörden vom Versterben der deutschen Staatsangehörigen erfahren, die in Spanien Immobilien besitzen.

Ein weiteres Thema der Veranstaltung lässt sich mit den Stichworten „Stiftung“ und „Trusts“ skizzieren. Während der Stiftung Zukunftschancen im deutschen und im spanischen Rechtskreis eingeräumt werden, ist der Trust als Rechtsfigur der Vermögensorganisation hauptsächlich im englischen und amerikanischen Einflussbereich praktikabel.

Die Zukunft der Juristen wird interessant. Man wird Gespräche mit Anwälten führen können, die ihre beruflichen Erfahrungen in Mexiko, Südafrika, Venezuela oder Neuseeland hinter sich haben. In der europäischen Gemeinschaft ist es wohl auch nur noch eine Frage der Zeit, wann Richter und Notare in anderen Staaten der europäischen Gemeinschaft tätig werden dürfen. Konkrete Rechtsvorlagen der europäischen Gemeinschaft zu diesen Themen sind aktuell jedoch Fehlanzeige.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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