Nun gibt
es Leitfäden für den Geschäftsaufbau, die
Vermögensverwaltung und praktisch für alle Lebensbereiche.
Aber ein Leitfaden für die Vermögensnachfolge in Spanien,
macht das Sinn?
Das Ziel: Die Nachfolgesituation optimal abzusichern
Zunächst gilt es hier meist, - selbst wenn auch und gerade
Sie selbst Eigentümer einer Spanienimmobilie sind -, Ihre
eigene Position als Rechtsnachfolger umfassend abzusichern,
rechtlich, steuerlich und persönlich.
Im Regelfall nämlich besteht, etwa bei Ehegatten und oft
auch bei Geschäftspartnern, gemeinsames Immobilieneigentum
an einer Spanienimmobilie, dann ist zunächst und an erster
Stelle die eigene Person als Rechtsnachfolger
Beratungsgegenstand.
Die eigene Person ist aber zum zweiten auch dann tangiert,
wenn man Überlegungen zur Rechtsnachfolge der
Kindergeneration in sein eigenes Eigentum in Spanien
anstellt.
Dann geht es darum, mit der Rechtsnachfolge etwa das eigene
lebenslängliche Nutzungsrecht und die Verfügungsmöglichkeit
abzusichern, sich ein entsprechendes kontinuierliches
Monatseinkommen zu schaffen und zu erhalten oder einen
Vermögensrückgriff im Bedarfsfall zu ermöglichen
Schliesslich geht es drittens darum, den eigenen Ehegatten
oder Lebenspartner oder die eigenen Kinder mit dem
Spanienvermögen abzusichern.
Denn der Zweck eines Vermögensaufbaues soll ja irgendwo auch
über die eigene Person hinausgehen.
Alle drei Zielrichtungen haben eines gemeinsam:
Aus dem aufgebauten Spanienvermögen das Optimale zu machen.
Diese Aufgabenfelder gilt es zu bewältigen
Die richtigen Personen zum richtigen Zeitpunkt die
Rechtsnachfolge antreten zu lassen und dabei den Wertverlust
durch Besteuerung so minimal wie möglich zu halten,
respektive für alle Beteiligten alle möglichen
Steuervorteile zu nutzen.
Dabei sind die verschiedenen Rechtsordnungen zu
berücksichtigen und die weitgehendst mögliche
Handlungsflexibilität auch künftig zu erhalten.
Gut zu wissen ist es in diesem Zusammenhang, dass für
Deutsche nach einschlägigem deutschem Erbrecht trotz
testamentarischer Verfügung zu Gunsten bestimmter Personen
eine anderweitige lebzeitige Verfügung, also beispielsweise
ein Verkauf, möglich bleibt.
Was ein Rechtsgutachten leisten kann
Die Zielrichtung der Vermögensnachfolge und die dabei zu
berücksichtigenden Prioritäten zu setzen, das ist Ihre
Aufgabe.
Auf der Basis der Kenntnis aller einschlägigen
Rechtsordnungen die in Betracht kommenden günstigsten
Handlungsalternativen zu eruieren und Vorschläge für den
richtigen Zeitpunkt der jeweiligen Umsetzung auszuarbeiten,
das ist die Aufgabe des spezialisierten Rechtsgutachters.
Kosten – Nutzen - Relation
Die Kosten für ein derartiges Rechtsgutachten mit
individuellem Handlungsleitfaden liegen im Bereich von 1 %
bis 2 % des Vermögenswertes in Spanien, bei hohen
Vermögenswerten eher niedriger.
Verglichen mit oft drohenden Wertverlusten von bis zu 40 %
bei der Rechtsnachfolge in Spanien ein eher niedriger
Betrag. Hinzu kommt, dass die Befolgung eines solchen
individuellen Handlungsleitfadens oft erst die gewünschte
Rechtsnachfolge schafft oder absichert.
Schrittweise Erarbeitung und schrittweise Umsetzung
Dies ist eine Teamarbeit mit dem Berater wobei in folgenden
Einzelschritten vorgegangen wird:
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1. |
Übermittlung ihrer Familien- und Vermögenssituation
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2. |
Fixierung der Zielrichtung Ihrer Vermögensnachfolge
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3. |
Bestandsaufnahme der aktuellen Rechts- und
Steuersituation bei Eintritt der Rechtsnachfolge durch
den Berater
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4. |
Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten zur Zielrichtung
durch den Berater
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5. |
Auswählen der ernsthaft für Sie in Betracht kommenden
Handlungsalternative(n)
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6. |
Sie
erhalten einen Leitfaden, wann Sie welche Massnahme
wie umsetzen sollten
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Der Handlungsleitfaden bleibt auf Dauer Ihr Begleiter zur
rechtlich optimierten Rechtsnachfolgeabsicherung, den Sie
bei Bedarf immer wieder konsultieren können.
Wenn Sie Fragen haben und/oder Kontakt zu unserer Kanzlei
wünschen, so finden Sie diesen
hier.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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