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Verstanden hat es niemand, warum der spanische Staat die
Beantragung einer spanischen Steuernummer, - als Voraussetzung
für die sicher erwünschte Steuerzahlung in Spanien -, in der
Vergangenheit immer wieder mit kaum erträglichen
bürokratischen Hürden ausgestaltet hatte: Persönliche
Beantragung, Schlangestehen, Vorlage/Übersendung des
Originalausweises oder eines zuvor notariell beglaubigten
Ausweises u.a.,
Jetzt endlich hat der Spuk ein Ende. Wenn Sie in Deutschland
wohnen und in Spanien eine Geschäftstätigkeit beginnen, eine
Immobilie erwerben oder eine Erbschaft annehmen wollen, immer
dann benötigen Sie eine spanische NIE-Nummer.
Jetzt lässt sich dieser Verwaltungsvorgang vom eigenen
Arbeitszimmer in Deutschland mit einem einfachen Schreiben an
ein spanisches Konsulat in Deutschland erledigen, wenn Sie mit
diesem folgendes übersenden:
| 1. |
Einfache Kopie Ihres Passes oder Personalausweises
|
| 2. |
Das
Antragsformular in
Druckbuchstaben ausgefüllt und vom Antragsteller
unterschrieben |
Nach
interner Abwicklung des Konsulates mit der zuständigen Stelle
in Spanien erhalten Sie dann Ihre spanische Steuernummer
direkt an Ihre deutsche Adresse zugestellt.
Im Internet finden Sie das Formular zur Beantragung der
spanischen Steuernummer unter
www.mir.es .
Zum Formular gelangen Sie dort über folgende Klicks:
información sobre tramites -> rxtranjeros –> modelos de
solicitud -> click im rechten Feld – modelos de solicitud ->
NIE para residentes en el extranjero (Ex-14bis).
Die Kommunikationsdaten der
spanischen Konsulate in Deutschland finden Sie hier.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de |