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Dieser Zeitraum könnte sich in Zukunft im Hinblick auf
eine zu erwartende EG-weite Rechtsangleichung auf mindestens
5 Jahre reduzieren, konkret ist dies aber noch nicht absehbar.
Weitere Einzelheiten:
1. Der Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit
hat 10 Jahre Gebietsansässigkeit in Spanien als Voraussetzung.
Zudem muss mit dem Erwerb der spanischen
Staatsangehörigkeit der Pass des vorherigen Heimatlandes
abgegeben werden.
2. Erleichtert ist die Möglichkeit des Erwerbes
der spanischen Staatsangehörigkeit für diejenigen
Kinder, deren Vater oder Mutter bereits in Spanien geboren
ist.
3. Generell machen es die spanischen Vorschriften einem
Ausländer relativ schwierig, die spanische Staatsangehörigkeit
zu erhalten, während andererseits kürzlich der Artikel
26 des spanischen Zivilgesetzbuches Código Civil
dahingehend abgeändert worden ist, dass Spanier, die
ihre Staatsangehörigkeit durch die Annahme einer anderen
Staatsangehörigkeit verloren haben, ihre eigene spanische
Staatsangehörigkeit leichter wiedergewinnen können.
4. Auch im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz
in der aktuellen Fassung vom 15.07.1999 ist noch ausdrücklich
vorgesehen, dass ein Deutscher durch die Einbürgerung
in einem anderen Staat seine deutsche Staatsangehörigkeit
verliert.
In Deutschland ist allerdings eine nachhaltige Diskussion
mit vielen Gesetzesvorschlägen im Gange, welche eine
künftige Doppelstaatsbürgerschaft wieder erleichtern
sollen.
5. In jedem Fall bedarf es aber einer 10-jährigen
Wartezeit mit Wohnsitz in Spanien, um die spanische Staatsangehörigkeit
zu erhalten.
Welche Konsequenzen hat die Wahl der spanischen Staatsangehörigkeit?
Vorab sei festgestellt, dass die steuerliche Situation hiervon
weitgehend unbeeinflusst bleibt.
Massgebend ist hier nämlich die tatsächliche Wohnsitzname
nach dem, - vereinfachten -, Grundsatz: Wer sich mehr als
die Hälfte des Jahres oder 183 Tage in Spanien aufhält,
wird spanischer Steuerbürger, ganz unabhängig
also von der jeweiligen Nationalität.
Die Veränderungen der eigenen Rechtsposition durch den
Erwerb der spanischen Nationalität lassen sich durch
einen Blick auf das sogenannte internationale spanische Privatrecht,
vorwiegend in den Artikeln 9 und 10 des Código civil
geregelt, erschliessen.
Dieses spanische internationale Privatrecht ist gleichsam
der Wegweiser der besagt:
Wenn jemand spanischer Staatsbürger wird, gelten für
ihn die spanischen Rechtsregeln zwingend in folgenden Gebieten.
Die Frage nach der praktischen Bedeutung
Die Konsequenzen des Staatsangehörigkeitswechsels sind
naturgemäss vielfältig, inwieweit sie aber konkret
das Leben, - abgesehen von dem Lebensgefühl Ich
bin jetzt Spanier -, tatsächlich beeinflussen,
ist je nach der individuellen Situationen sehr unterschiedlich.
Im Hinblick auf die EG-weite Tendenz zur Rechtsangleichung
reduzieren sich schrittweise die Differenzen.
Gleichwohl verbleiben aktuell ganz wesentliche Unterschiede
Die Nationalität bei der Eheschliessung bestimmt das
anzuwendende Eherecht oder bei Scheidung das anzuwendende
Scheidungsrecht.
Wer Spanier geworden ist, wird nach spanischem Erbrecht beerbt.
Dies führt beispielsweise zu einer Besserstellung der
Kinder zu Lasten des Ehegatten.
Die Nationalität des Kindes; auch eines adoptierten,
bestimmt das anzuwendende Kindschaftsrecht.
Auch das national anzuwendende Vormundschafts- und Betreuungsrecht
ist von der nationalen Zugehörigkeit des Betroffenen
abhängig.
Das Beibehalten der deutschen Nationalität kann für
einen Unterhaltsberechtigten im einzelnen vorteilhaft sein.
Fehlt bei Verträgen eine Klausel zur Bestimmung des
anzuwendende nationalen Rechtes, so kann die neu erworbene
spanische Nationalität einer Vertragspartei zur Anwendung
des spanischen Rechtes führen. Bei Verträgen der
Verfügung über Immobilieneigentum bleibt allerdings
der Lageort der Immobilie massgebend.
Wenn Sie für Spaniengeschäfte die spanischen Konsulate
in Deutschland in Anspruch nehmen möchten, bieten diese
Ihnen als Spanier natürlich einen erweiterten Service.
Schliesslich kommen für Sie als Spanier die deutschen
Strafgesetze nicht mehr zur Anwendung, zumindest wenn die
Straftat nicht in Deutschland begangen wurde.
Individuelle Beratung je nach Lebenssituation
Ist es vorteilhaft, die spanische Staatsbürgerschaft
anzunehmen?
Dies ist also eine Frage, die sich aktuell jeder Deutsche
stellen kann, der bereits länger als zehn Jahre in Spanien
resident ist, praktisch vor mehr als zehn Jahren die spanische
Tarjeta de Residencia erhalten hat.
Eine passende Antwort wird man hier nur nach Kenntnis der
spezifischen Lebenssituation geben können, wobei die
konkrete Familien-, Berufs- und Vermögenssituation ebenso
von Bedeutung ist, wie die eigene Planung zur künftigen
Lebensgestaltung, die Gesundheitssituation oder spezifische
zu berücksichtigende Gefährdungspotentiale zivilrechtlicher
oder auch strafrechtlicher Art.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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